Pflege Beratungsbesuche – regelmäßige Beratung für Pflegegeld-Empfänger, für Sie komplett kostenlos! (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Pflegegeld
Pflegegeld erhalten Menschen mit Pflegegrad, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder privaten Helfern gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt das Geld direkt an die pflegebedürftige Person aus, damit die Pflege selbst organisiert werden kann. Damit der Anspruch bestehen bleibt, müssen regelmäßig Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst erfolgen – diese können selbstverständlich auch durch uns übernommen werden.
- Auszahlung direkt durch die Pflegekasse
- Pflege durch Angehörige oder private Helfer
- Regelmäßige Beratungsbesuche verpflichtend
Sachleistungen
Sachleistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung zuhause übernimmt. Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder im Alltag und rechnen die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
- Professionelle Unterstützung zuhause
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Hilfe bei Pflege und Alltag
Entlastungsbetrag – Geld für Ihren Alltag (§ 45b SGB XI)
Wenn Sie einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben, bekommen Sie jeden Monat bis zu 131 € extra. Das Geld können Sie für verschiedene Angebote nutzen, z. B.:
- Hilfe im Haushalt (Haushalthilfe)
- Betreuung und Unterstützung im Alltag
- Begleitung bei Aktivitäten
- Unterstützung für pflegende Angehörige
Das Geld kann auch teilweise ins nächste Jahr übertragen werden, wenn Sie es nicht sofort brauchen.
Wohnungsanpassung – Ihr Zuhause sicher und praktisch machen
Manchmal muss die Wohnung umgebaut werden, damit die Pflege leichter wird – z. B. mit Haltegriffen oder einer barrierefreien Dusche. Dafür gibt es Zuschüsse von bis zu 4.000 € pro Maßnahme. So können Sie möglichst lange selbstständig zuhause leben.
Medizinische Hilfsmittel – praktische Unterstützung für zuhause
Es gibt Geld für wichtige Hilfsmittel, die das Leben erleichtern, z. B. Messgeräte oder Notrufsysteme. Außerdem gibt es jeden Monat 44 € für Dinge wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel, die Sie für die Pflege brauchen.
Anspruch auf Verhinderungspflege & Unterstützung bei Ausfall der privaten Pflege (§ 39 SGB XI)
Falls die Person, die Sie pflegen, ausfällt – etwa durch Urlaub oder Krankheit – übernehmen wir die Pflege für Sie. Bis zu 42 Tage im Jahr können wir mit professioneller Pflege einspringen. Die zusätzlichen Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen, und zwar bis zu einem Betrag von 3.539 € jährlich.
24/7 Erreichbarkeit & Hauswirtschaftliche Hilfe
Wir sind rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar und unterstützen bei Fragen oder kurzfristigem Hilfebedarf.
Zusätzlich helfen wir im Alltag, z. B. bei der Reinigung der Wohnung oder Einkäufen. Viele dieser Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.


