Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen festen Anteil der pflegebedingten Aufwendungen. Der verbleibende Eigenanteil ist von den Bewohnern bzw. deren Angehörigen zu tragen. 

Sollte die Finanzierung aus eigenen Mitteln nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, Pflegewohngeld oder einen Sozialhilfeantrag beim zuständigen Kreis zu stellen.

Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an – wir nehmen uns Zeit für Sie.

Umfassende Informationen zu den Leistungen nach Art, Umfang und Preis finden Sie außerdem im Pflegelotsen des vdek