Die Kosten für die ambulante Pflege setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, vor allem aus den pflegebedingten Aufwendungen. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen festen Anteil dieser Kosten. Den Rest müssen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen selbst zahlen.
Zusätzlich können Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen, medizinische Hilfsmittel oder Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen anfallen. Für notwendige Anpassungen der Wohnung, um die Pflege zu erleichtern, können Pflegebedürftige einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme erhalten.
Sollte die Finanzierung aus eigenen Mitteln nicht möglich sein, stehen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie beispielsweise Pflegewohngeld oder die Beantragung von Sozialhilfe beim zuständigen Träger.
Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an – wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen dabei, die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.
Umfassende Informationen aktuelle Informationen zu Leistungen, Kosten und Finanzierungshilfen finden Sie im Pflegelotsen des vdek – ein hilfreicher Leitfaden, der Sie umfassend informiert.


