Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 

Für bis zu 56 Tage (8 Wochen) pro Jahr 

Pflegekassen übernehmen bis zu 3.539 Euro jährlich (Stand: 2026) 

50 % des Pflegegeldes wird währenddessen weitergezahlt 

Gerne stellen wir einen Antrag auf Investitionskostenförderung für Sie, sofern sich Ihr Wohnort im Kreis Borken befindet. Dadurch reduziert sich Ihr Eigenanteil nochmals. 

Die Kosten für Unterkunft & Verpflegung müssen in der Regel selbst getragen werden. 

Hinweis: Die Leistungen der Kurzzeitpflege können mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Ab 2025 gilt dafür ein gemeinsames Budget – so bleiben Sie flexibel.